Inhalt
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernstzunehmende Gefährdung dar. Die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und der Gebäude erfordert eine besondere Beachtung des Brandschutzes. Die Notwendigkeit der Ausbildung zum/zur
Brandschutzhelfer*in ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
•Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10, Abs. 2
•Unfallverhütungsvorschrift §22, Abs. 2
•Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2

Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer*innen ergibt sich aus der Brandschutzgefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der
Regel ausreichend. Hierbei sind auch der Schichtbetrieb und die Anwesenheit von Mitarbeiter*innen zu berücksichtigen.

Zertifizierungskosten zzgl. 15 € pro Person. Bitte teilen Sie uns Ihren Zertifizierungswunsch bei der Anmeldung mit.
Bei Vor-Ort-Seminaren können eventuell zusätzliche Kosten entstehen.

Bitte wählen Sie eine der zwei aufgeführten Uhrzeiten aus.


Trainer 1 Beschreibung
Benjamin Rocky Zoglauer
•Anlagemechaniker (Schwerpunkt Sanitär)
•8-jährige Tätigkeit als Fachbauleiter im baulichen Brandschutz
•seit 2015 Fachkraft für Arbeitssicherheit
•Brandschutzbeauftragter, Gefahrenstoffbeauftragter und Fachplaner Brandschutz


Grundpreis
90,00 €

Pflichtteile
  01.09.2022 - 01.09.2022, Ausbildung zum*zur zertifizierten Brandschutzhelfer*in

* = Pflichtfeld
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