Veranstaltung
Online- Seminar: Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendhilfe: Strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche
Fragen
Termine
03.03.2026, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort
Online
Referent*in
Benjamin Raabe
Beschreibung
Die Frage nach der persönlichen Haftung ist im Kontext der Jugendhilfe extrem wichtig. Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der betreuenden Person verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Werden Feste veranstaltet oder Jugendzentren betrieben, stellt sich die Frage, welche Verantwortung die Mitarbeitenden des Veranstalters für die Besucher haben. Besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht und wie weit geht sie? Muss bei einer Verletzung eines Betreuten, eines Besuches oder eines Dritten der verantwortliche Mitarbeitende der Jugendhilfeeinrichtung, die Honorarkraft oder der Träger selber Schadensersatz leisten und wie muss man sich hier verhalten? Zu einem Schaden muss es aber gar nicht kommen; schon allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeitenden in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.
Ziele
Ihre Lerninhalte:
- Rechtliche Definition der Aufsichtspflicht
- Umfang und Grenzen der Haftung
- Strafrechtliche Verantwortung
- Schadensersatzsprüche
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Schutz der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
- Umgang mit Polizei
- Umgang der Justiz
Teilnehmer*innenkreis
Für Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Interessierte
Referent*in
Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Kanzlei Janning Raabe Rickes, Berlin
- Spezialisierung auf das Recht in der Jugendhilfe
- 1995 - 2002 Syndikusanwalt bei einem freien Jugendhilfeträger seit 2002 Mitinitiator des Berliner Rechtshilfefond für Jugendhilfe
- Vorstandsmitglied der Jugendhilfeträger Aktion 70 und Jakus e.V.
- Aufbau einer Jugendrechtsbe-ratungsstelle für den Fachverband Betreutes Jugendwohnen
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