Veranstaltung
Sexueller Missbrauch: Straftaten gegen die sexuelle Bestimmung von Frauen, Kindern und Männern

Rechtsseminar

Termine
31.05.2023, 10:00 - 17:00 Uhr

Raum
Konfiraum

Ort
Fachpool
Regenkamp 78
44625 Herne


Referent*in
Roman von Alvensleben

Beschreibung
Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Abs. 2 S.1,2 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Der Schutz vor sexuellem Missbrauch beginnt mit dem Wissen über Tatumstände. Sie sollten wissen, dass sexuelle Gewalt vielfältige Formen hat, meist im näheren sozialen Umfeld der Betroffenen geschieht und keine Ausnahmeerscheinung ist. Täter stammen aus allen Alters-, Gesellschafts- und
Bildungsschichten.
Sexual- und Beziehungsdelikte stellen eine besondere Herausforderungen an alle professionell Beteiligten aus Rechtspflege, Jugendhilfe, Sozialarbeit und Familienhilfe, etc. dar. Die Bearbeitung der entsprechenden Verfahren setzt vielfältige Kenntnisse voraus. Die Gesetzeslage hat sich in den vergangenen Jahren verändert, was es erschwert, den Überblick zu erhalten. So wurden im Jahr 2016 die zentralen Normen der §§ 177ff StGB, die den sexuellen Missbrauch normieren und sanktionieren, fundamental reformiert. Die Frage der Verjährung muss bei Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs immer wieder gestellt werden, da DNA- Nachweise oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen angezweifelt werden können. Roman von Alvensleben arbeitet seit Jahren mit Opfern und Täter*innen und wird Ihnen einen fundierten juristischen Einblick in seine Tätigkeit geben.


Ziele
Themen

- Was ist sexuelle Selbstbestimmungen im Rechtssinn
- Möglichkeiten im Strafverfahren für Verletzte
- Möglichkeiten im Strafverfahren für Verdächtige


Teilnehmer*innenkreis
Pädagogische Mitarbeiter*innen und Führungskräfte aus jeglichen Institutionen und Einrichtungen sowie Interessierte

Referent*in
Roman von Alvensleben

- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
- u.a. Anwalt missbrauchter Kinder im Fall "Campingplatz Lüdge"
- seit 2001 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- seit 2005 Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht.
- vielfältiger Erfahrungsschatz durch die Verteidigung Beschuldigter in Strafverfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Vertretung von Verletzten und Opfern in Strafverfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung


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Flyer