Veranstaltung
Ausbildung zum*zur zertifizierten Brandschutzhelfer*in

Nachmittagstermin

Termine
08.08.2023, 11:45 - 14:45 Uhr

Raum
Konfiraum

Ort
Fachpool
Regenkamp 78
44625 Herne


Referent*in
Hans-Joachim Krassen

Beschreibung
Inhalte - Praxis
• Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
• Übungen mit Feuerlöschgeräten

Inhalte - Theorie
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Grundzüge des Brandschutzes u.a.:
• Grundlagen der Verbrennung
• häufige Brandursachen und betriebsspezifische Brandgefahren
• Betriebliche Brandschutzorganisation, u.a.:
• Brandschutzordnung DIN14096
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, ASR A 1.3
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerschutzeinrichtungen, u.a.:
• Aufbau von Feuerlöscheinrichtungen
• Wirkungsweise Löschmittel
• Brandklassen A,B,C,D,F
• Gefahren durch Brände, u.a.:
• Gefährdung durch Rauch
• Thermische Gefährdung durch Wärmestrahlung
• Verhalten im Brandfall, u.a.:
• Alarmierung
• Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
• besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C


Ziele
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernstzunehmende Gefährdung dar. Die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und der Gebäude erfordert eine besondere Beachtung des Brandschutzes. Die Notwendigkeit der Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer*in ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10, Abs. 2
• Unfallverhütungsvorschrift §22, Abs. 2
• Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2

Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer*innen ergibt sich aus der Brandschutzgefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Hierbei sind auch der Schichtbetrieb und die Anwesenheit von Mitarbeiter*innen zu berücksichtigen.


Referent*in
Jochen Krassen
• Maschinenbautechniker
• Sicherheitsfachkraft
• Strahlenschutzbeauftragter
• Brandschutzbeauftragter
• Sachkundiger Schadstoffsanierung TRGS 519 Asbest und TRGS 521 künstliche Mineralfasen
• seit 1998 selbstständig mit dem Büro für Arbeitssicherheit


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