Veranstaltung
Online– Seminar: "Aufsichtspflicht in der Jugendhilfe"-Strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen

Termine
26.09.2024, 09:30 - 17:00 Uhr

Raum
Online

Ort
Online
44625 Online


Referent*in
Benjamin Raabe

Beschreibung
Die Frage nach der persönlichen Haftung ist im Kontext der Jugendhilfe extrem wichtig. Wird ein betreuter junger Mensch beispielsweise auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt jemand fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der betreuenden Person verlangen können. Es ist zu klären wann die Aufssichtspflicht als verletzt gilt. Werden Feste veranstaltet oder Jugendzentren betrieben, stellt sich die Frage, welche Verantwortung die Mitarbeiter*innen des Veranstalters für die Besucher haben. Besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht und wie weit geht sie? Muss bei einer Verletzung eines Betreuten, eines Besuches oder eines Dritten der/die verantwortliche Mitarbeiter*in der Jugendhilfeeinrichtung, die Honorarkraft oder der Träger selber Schadensersatz leisten und wie muss man sich hier verhalten?
Zu einem Schaden muss es aber gar nicht kommen; schon allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.


Ziele
Ihre Lerninhalte:

- Rechtliche Definition der Aufsichtspflicht
- Umfang und Grenzen der Haftung
- Strafrechtliche Verantwortung
- Schadensersatzsprüche
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Schutz der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
- Umgang mit Polizei
- Umgang der Justiz


Teilnehmer*innenkreis
Mitarbeiiter*innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Interessierte

Referent*in
Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Kanzlei Janning Raabe Rickes, Berlin

- Spezialisierung auf das Recht in der Jugendhilfe
- 1995 - 2002 Syndikusanwalt bei einem freien Jugendhilfeträger
- seit 2002 Mitinitiator des Berliner Rechtshilfefond für Jugendhilfe
- Vorstandsmitglied der Jugendhilfeträger Aktion 70 und Jakus e.V.
- Aufbau einer Jugendrechtsberatungsstelle für den Fachverban Betreutes Jugendwohnen


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